Ordnung und Sicherheit
Feuerwehr
Retten – Löschen – Bergen – Schützen
Wählen Sie in Notfällen immer die 112.
Insgesamt fünf Löscheinheiten sind in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldfeucht tätig. In den Ortschaften Bocket, Braunsrath, Brüggelchen, Obspringen und Haaren bilden engagierte Feuerwehrleute einen wesentlichen Beitrag zum Brand- und Katastrophenschutz in unserer Gemeinde. Die Löscheinheiten sind für fast alle denkbaren Einsätze ausgerüstet und ausgebildet. Bei größeren Einsätzen werden sie von Feuerwehren der Nachbargemeinden und -städten unterstützt.
Löscheinheiten
Bocket
Schulstr. 9
Braunsrath
Clemensstr. 37
https://www.facebook.com/braunsrath.de
Brüggelchen
Dorfstr. 19
Haaren
Haarener Str. 200
https://www.feuerwehr-haaren.de/
Obspringen
Engerstr. 58
In der Gemeinde Waldfeucht gibt es zudem eine Jugendfeuerwehr.
Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr gehören zu den jeweiligen Löscheinheiten.
Zentrale Ausbildungsstätte
für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr:
Dorfstr. 19
Brüggelchen
Kontakt zu den Löscheinheiten und zur Jugendfeuerwehr
feuerwehr@waldfeucht.de
Feuerwehrgerätehaus Haaren
Polizei
Ihre Polizei vor Ort
Wählen Sie in Notfällen immer die 110.
Unsere Bezirksdienststelle finden Sie hier vor Ort am Rathaus. Die Dienststelle ist nicht durchgehend besetzt. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, dem zuständigen Bezirksdienstbeamten Norbert Keimes eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Bezirksdienst der Polizei Waldfeucht
Außenbüro am Rathaus
Lambertusstr. 13
52525 Waldfeucht
Tell.: +49 2455 524
Das zentrale Gebäude der Kreispolizei befindet sich in der Carl-Severing-Str. 1, 52525 Heinsberg.
Tel.: +49 2452 9200
Bezirksdienstbeamter für den Bereich Waldfeucht – Norbert Keimes
Schiedsstelle
Ihre Schiedsleute in der Gemeinde Waldfeucht
Anstelle von gerichtlichen Auseinandersetzungen kann im Nachbar- und Privatrecht eine Schiedsstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung zum Einsatz kommen. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) können von den Schiedspersonen geschlichtet werden.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren vom Gemeinderat gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Für ein Schlichtungsverfahren ist immer die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
Schiedspersonen für Waldfeucht sind Renate Schückens und in Stellvertretung Stephan Köhlen.
Renate Schückens
Brabanter Straße 50
52525 Waldfeucht
Tel.: +49 2455 398842
Stephan Köhlen
Paulisweg 43
52525 Waldfeucht
Tel.: +49 2455 3011