Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2025/26

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 am 1. August 2025 werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, schulpflichtig.

Das Anmeldeverfahren der Schulneulinge zum Schuljahr 2025/26 findet für das gesamte Gemeindegebiet an der Katholischen Grundschule Haaren statt.
Der Schulträger stellt dabei sicher, dass jedes Kind nur an einer Schule angemeldet werden kann.
Sollte es zu einem Anmeldeüberhang kommen, werden alle Kinder aus dem Gemeindegebiet bevorzugt berücksichtigt.
Die Katholische Grundschule Haaren ist eine offene Ganztagsschule (OGS). Derzeit wird sie von 300 Kindern in 13 Klassen besucht. Seit einigen Jahren nimmt die Schule am Programm Jekits (Jedem Kind ein Instrument) teil und verfügt über ein Schulorchester. Besonders begabte Kinder werden 1 x in der Woche in Förderkursen zu bestimmten Schwerpunkten unterrichtet. Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 ist die Katholische Grundschule Haaren auch eine GL-Schule. Schüler und Schülerinnen mit und ohne Förderbedarf können gemeinsam unterrichtet werden – mit Unterstützung von Sonderpädagogen.

Der Offene Ganztag bietet zusätzlich zum regulären Unterricht an Unterrichtstagen eine Betreuung, Hausaufgabenbetreuung und weitere interessante Angebote bis 16.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr.

Die Schülerbeförderung wird für das gesamte Gemeindegebiet durch einen Schülerspezialverkehr sichergestellt.

Die Anmeldung der Schulneulinge ist an folgendem Termin an der Katholischen Grundschule Haaren, Eingang Sopericher Straße, möglich:

Freitag, 15.11.2024 ab 12.00 Uhr
Samstag, 16.11.2024 ab 10.00 Uhr

Die Eltern der im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten schulpflichtigen Kinder erhalten eine schriftliche Einladung.

Einschulung auf Antrag
Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleit¬ung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Anträge auf vorzeitige Einschulung können ab sofort bei der Katholischen Grundschule Haaren (Tel.: 0 24 55 / 399300, mail@grundschule-haaren.de) gestellt werden.

Waldfeucht, den 30. September 2024
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen